» AGB

Leistung des Trainers

Der Trainer u. Firmeninhaber erbringt seine Dienstleistung selbst. Einzeleinheiten regelt der Vertrag mit dem Auftraggeber in schriftlicher oder mündlicher Form. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainerleistungen werden im Vorfeld in einem Gespräch vereinbart.

Anmelderichtlinien

Da wir bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmerzahlen haben, erfolgt die Reservierung in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Bei "Einzelcoachings" ist die Terminabstimmung persönlich zwischen dem/der Teilnehmer(in) und unserem Büro erforderlich. Nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche, telefonische Anmeldungen, sowie Anmeldungen per E-Mail sind rechtsverbindlich.

Honorare | Kosten | Zahlungsbedingungen

Die Honorarnote bei Gruppenseminaren wird einige Tage vor dem Seminartermin übermittelt. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist exakt bis zum Durchführungstermin zu überweisen. Bei "Einzelcoachings" wird die Honorarnote beim 1. Treffen ausgehändigt oder übermittelt, der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens zum 2. Treffen, zu überweisen. Das vereinbarte Honorar wird zzgl. gesetzlicher Mwst. verrechnet und ist steuerlich absetzbar. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro, vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Stornogebühren

Im Falle einer Verhinderung ist eine mündliche oder schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung bzw. zum vereinbarten Termin das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Teilnahmebestätigungen

Diese werden für alle Gruppenseminare ab einer Veranstaltungsdauer von 8 Stunden, sowie bei allen "Einzelcoachings" ausgestellt.

Programm- bzw. Preisänderungen

Programmänderungen sind jederzeit möglich. Bei allen "offenen Gruppen- veranstaltungen" ist ein TeilnehmerInnen-Minimum gefordert. Wird dieses nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Preisänderungen behalten wir uns vor. Für alle individuell angebotenen Veranstaltungen (Seminare, "Einzelcoachings", Vorträge usw.) gilt die angebotene und vereinbarte Preisbasis bis zum angeführten Gültigkeitstermin.

Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Seminar- u. Coachingsunterlagen). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftrageber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.

Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über relevante Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber namhaft gemacht.

Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, Informationen, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (und dessen MitarbeiterInnen) bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages bzw. der Kooperation.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Bei kurzfristigen Absagen – innerhalb von 2 Tagen vor Durchführungsbeginn – ist das gesamte Honorar fällig. Es besteht in diesem Fall ein Anspruch auf die volle Dienstleistung zu einem anderen, einvernehmlichen, Termin.

Allgemeine Bestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Trainers, also das Bezirksgericht Irdning.


|Nach oben|